Veröffentlicht am Ein Kommentar

🏡 Immobilienfinanzierung bei Scheidung oder Trennung – was beachten?

Eine gemeinsame Immobilie symbolisiert oft den Höhepunkt einer Partnerschaft – und wird im Falle einer Trennung oder Scheidung schnell zur grĂ¶ĂŸten Herausforderung. Wer bleibt im Haus? Wer zahlt den Kredit weiter? Und was passiert mit staatlichen Förderungen oder SteuervergĂŒnstigungen?
In diesem Ratgeber von immostat24.de erklĂ€ren wir, was Sie 2025 beachten mĂŒssen, welche Optionen Sie haben und geben praxisnahe Rechenbeispiele.

mmobilienfinanzierung bei Scheidung oder Trennung – was beachten?

1. Warum das Thema so wichtig ist

Rund 35 % aller Paare in Deutschland besitzen gemeinsam eine Immobilie. GerĂ€t die Beziehung in eine Krise, wird die Immobilienfinanzierung zum zentralen Konfliktpunkt – nicht nur emotional, sondern auch juristisch und finanziell.
Ein Fehler kann hier schnell Zehntausende Euro kosten.

Bereits in unserem Beitrag „Baufinanzierung mit oder ohne Eigenkapital“ haben wir erlĂ€utert, wie stark BonitĂ€t und Eigentumsanteile den Kredit beeinflussen. Bei einer Scheidung werden genau diese Punkte wieder entscheidend.


2. Grundlegendes zur gemeinsamen Finanzierung

In den meisten FĂ€llen sind beide Partner Kreditnehmer – das heißt, sie haften gemeinsam fĂŒr die gesamte Restschuld (§ 421 BGB). Selbst wenn einer auszieht, bleibt er rechtlich zur Zahlung verpflichtet, solange der Kreditvertrag nicht geĂ€ndert wird.
Hier liegt das erste Risiko: Eine Bank entlĂ€sst einen Partner nur, wenn die KreditwĂŒrdigkeit des verbleibenden Schuldners ausreicht.

Beispiel:

  • Restschuld: 280 000 €
  • Monatliche Rate: 1 350 €
  • Beide Einkommen zusammen: 5 000 € netto
    → Nach der Trennung verdient der bleibende Partner 2 800 € → Die Bank kann die alleinige Übernahme ablehnen.

Eine Ă€hnliche Problematik wurde bereits in „Baufinanzierung trotz Schufa: Welche Möglichkeiten gibt es?“ besprochen – unzureichende BonitĂ€t bleibt eines der grĂ¶ĂŸten Hindernisse.


3. Rechtliche Grundlagen bei Trennung

Die EigentumsverhÀltnisse richten sich nach dem Grundbuch:

  • Stehen beide dort, gehört jedem der eingetragene Anteil (meist 50 %).
  • Steht nur einer drin, hat der andere kein automatisches Anrecht – auch wenn er mitfinanziert hat.

Wichtige Gesetzesgrundlagen:

  • § 741 ff. BGB (Miteigentumsgemeinschaft)
  • § 421 BGB (Gesamtschuldnerschaft)
  • § 1361b BGB (Wohnungszuweisung bei Trennung)

Ein RĂŒcktritt vom Kaufvertrag ist nicht mehr möglich, sobald der Notarvertrag beurkundet wurde – wie bereits in unserem Artikel „RĂŒcktritt vom Immobilienkaufvertrag – wann ist das möglich?“ beschrieben.


4. Drei hÀufige Szenarien nach der Trennung

a) Einer bleibt im Haus und ĂŒbernimmt den Kredit

Das setzt voraus, dass die Bank zustimmt und die BonitÀt ausreicht. Meist wird der Kredit neu aufgesetzt.
Der bleibende Partner muss den anderen finanziell ausbezahlen – Grundlage ist der aktuelle Marktwert abzĂŒglich der Restschuld.

Beispielrechnung:

  • Hauswert: 500 000 €
  • Restschuld: 300 000 €
    → Vermögenswert: 200 000 €
    → Auszahlung an Ex-Partner (bei 50 % Anteil): 100 000 €

b) Verkauf der Immobilie

Wenn keine Einigung gelingt, bleibt nur der Verkauf. Der Erlös wird nach den Eigentumsanteilen geteilt.
Zu beachten: VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung bei vorzeitiger KreditrĂŒckzahlung.
(Verweis: „Immobilienkauf als Kapitalanlage“ – dort haben wir erklĂ€rt, wann ein Verkauf steuerfrei ist.)

c) Vermietung

Als Zwischenlösung kann die Immobilie vermietet werden, um die Kreditraten zu decken.
Aber: Beide bleiben EigentĂŒmer – es braucht also eine klare Vereinbarung ĂŒber Einnahmen, Instandhaltung und Steuerabwicklung.


5. Finanzielle und steuerliche Folgen

Nach einer Trennung sollten Zinszahlungen, Tilgung und mögliche SteuerabzĂŒge ĂŒberprĂŒft werden.
Wie bereits im Artikel „Steuerliche Vorteile bei Baufinanzierung“ erlĂ€utert, können Schuldzinsen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Immobilie vermietet wird.
FĂŒr selbstgenutzte HĂ€user entfĂ€llt dieser Vorteil.

Beispiel:

  • Vermietungserlös: 1 200 €/Monat
  • Zinsen: 600 €/Monat
    → 600 € sind als Werbungskosten absetzbar.

Achtung: Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Kauf fĂ€llt die Spekulationssteuer an (§ 23 EStG), außer die Immobilie wurde selbst genutzt.


6. Förderungen und ZuschĂŒsse: Was passiert nach der Trennung?

Viele Paare nutzen Programme wie die KfW-Förderung oder Wohn-Riester.
Wird eine Immobilie verkauft oder einer zieht aus, entfallen Fördervoraussetzungen – ZuschĂŒsse können teilweise zurĂŒckgefordert werden.

Wie wir in „KfW-Förderprogramme 2025: Welche ZuschĂŒsse gibt es?“ beschrieben haben, hĂ€ngt die Förderung oft an der Nutzung als Hauptwohnsitz.
Nach einer Trennung kann diese Bedingung verletzt sein – informieren Sie die KfW frĂŒhzeitig!


7. Erbrechtliche und Nachlassfolgen

Gerade bei lĂ€ngeren Partnerschaften ohne Ehevertrag kann es zu Überraschungen kommen.
Wenn ein Partner stirbt, geht der Anteil am Haus nicht automatisch an den anderen ĂŒber, sondern fĂ€llt in den Nachlass.
Das kann besonders relevant werden, wenn Kinder aus frĂŒheren Beziehungen vorhanden sind.
Hier verweisen wir auf „Immobilienfinanzierung fĂŒr Rentner: Geht das ĂŒberhaupt?“, wo das Thema Erbe und Hausbesitz ausfĂŒhrlich behandelt wurde.


8. Praktische Empfehlungen

  • FrĂŒhzeitig handeln: Informieren Sie Ihre Bank, sobald eine Trennung absehbar ist.
  • Wertgutachten einholen: Ein neutraler SachverstĂ€ndiger schafft Klarheit.
  • Alles schriftlich regeln: Auch bei gutem VerhĂ€ltnis – Vereinbarungen gehören notariell fixiert.
  • Rechtliche Beratung: Ohne Anwalt oder Steuerberater geht es in solchen FĂ€llen kaum.

Tipp: Falls die Immobilie modernisiert werden soll, etwa mit einer Fußbodenheizung oder einer Photovoltaikanlage, können sich die Chancen beim Verkauf oder der Vermietung deutlich verbessern („Photovoltaikanlage nachrĂŒsten: Lohnt sich das 2025 noch?“).


9. Beispiel: Wenn Trennung zur Zwangsversteigerung fĂŒhrt

Manchmal finden Paare keine Lösung. Bleibt der Kredit unbedient, kann die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten.
Die Konsequenzen haben wir in „Kauf einer Zwangsversteigerungsimmobilie – Chancen & Risiken“ detailliert beschrieben – fĂŒr die Betroffenen bedeutet das meist einen hohen finanziellen Verlust.


10. Fazit

Eine Immobilienfinanzierung ĂŒbersteht selten eine Trennung unbeschadet.
Wer frĂŒhzeitig handelt, transparent kommuniziert und professionelle Hilfe sucht, kann aber viele Risiken vermeiden.

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Jede Situation ist individuell – lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt oder Steuerberater beraten.



Stand: 2025. Alle Angaben wurden sorgfÀltig recherchiert, können sich aber durch GesetzesÀnderungen oder Bankrichtlinien Àndern.

1 Gedanke zu „🏡 Immobilienfinanzierung bei Scheidung oder Trennung – was beachten?“

  1. […] Bei finanziellen EngpĂ€ssen kann eine Ratenpause oder Anpassung der Tilgung helfen.Im schlimmsten Fall – etwa bei Scheidung – regelt die Bank, wer den Kredit weiter bedient.📘 Lies dazu unseren Artikel „Immobilienfinanzierung bei Scheidung oder Trennung – was beachten?“ […]

Die Kommentare sind geschlossen.