Eine gemeinsame Immobilie symbolisiert oft den Höhepunkt einer Partnerschaft â und wird im Falle einer Trennung oder Scheidung schnell zur gröĂten Herausforderung. Wer bleibt im Haus? Wer zahlt den Kredit weiter? Und was passiert mit staatlichen Förderungen oder SteuervergĂŒnstigungen?
In diesem Ratgeber von immostat24.de erklĂ€ren wir, was Sie 2025 beachten mĂŒssen, welche Optionen Sie haben und geben praxisnahe Rechenbeispiele.

1. Warum das Thema so wichtig ist
Rund 35 % aller Paare in Deutschland besitzen gemeinsam eine Immobilie. GerĂ€t die Beziehung in eine Krise, wird die Immobilienfinanzierung zum zentralen Konfliktpunkt â nicht nur emotional, sondern auch juristisch und finanziell.
Ein Fehler kann hier schnell Zehntausende Euro kosten.
Bereits in unserem Beitrag âBaufinanzierung mit oder ohne Eigenkapitalâ haben wir erlĂ€utert, wie stark BonitĂ€t und Eigentumsanteile den Kredit beeinflussen. Bei einer Scheidung werden genau diese Punkte wieder entscheidend.
2. Grundlegendes zur gemeinsamen Finanzierung
In den meisten FĂ€llen sind beide Partner Kreditnehmer â das heiĂt, sie haften gemeinsam fĂŒr die gesamte Restschuld (§ 421 BGB). Selbst wenn einer auszieht, bleibt er rechtlich zur Zahlung verpflichtet, solange der Kreditvertrag nicht geĂ€ndert wird.
Hier liegt das erste Risiko: Eine Bank entlĂ€sst einen Partner nur, wenn die KreditwĂŒrdigkeit des verbleibenden Schuldners ausreicht.
Beispiel:
- Restschuld: 280 000 âŹ
- Monatliche Rate: 1 350 âŹ
- Beide Einkommen zusammen: 5 000 ⏠netto
â Nach der Trennung verdient der bleibende Partner 2 800 ⏠â Die Bank kann die alleinige Ăbernahme ablehnen.
Eine Ă€hnliche Problematik wurde bereits in âBaufinanzierung trotz Schufa: Welche Möglichkeiten gibt es?â besprochen â unzureichende BonitĂ€t bleibt eines der gröĂten Hindernisse.
3. Rechtliche Grundlagen bei Trennung
Die EigentumsverhÀltnisse richten sich nach dem Grundbuch:
- Stehen beide dort, gehört jedem der eingetragene Anteil (meist 50 %).
- Steht nur einer drin, hat der andere kein automatisches Anrecht â auch wenn er mitfinanziert hat.
Wichtige Gesetzesgrundlagen:
- § 741 ff. BGB (Miteigentumsgemeinschaft)
- § 421 BGB (Gesamtschuldnerschaft)
- § 1361b BGB (Wohnungszuweisung bei Trennung)
Ein RĂŒcktritt vom Kaufvertrag ist nicht mehr möglich, sobald der Notarvertrag beurkundet wurde â wie bereits in unserem Artikel âRĂŒcktritt vom Immobilienkaufvertrag â wann ist das möglich?â beschrieben.
4. Drei hÀufige Szenarien nach der Trennung
a) Einer bleibt im Haus und ĂŒbernimmt den Kredit
Das setzt voraus, dass die Bank zustimmt und die BonitÀt ausreicht. Meist wird der Kredit neu aufgesetzt.
Der bleibende Partner muss den anderen finanziell ausbezahlen â Grundlage ist der aktuelle Marktwert abzĂŒglich der Restschuld.
Beispielrechnung:
- Hauswert: 500 000 âŹ
- Restschuld: 300 000 âŹ
â Vermögenswert: 200 000 âŹ
â Auszahlung an Ex-Partner (bei 50 % Anteil): 100 000 âŹ
b) Verkauf der Immobilie
Wenn keine Einigung gelingt, bleibt nur der Verkauf. Der Erlös wird nach den Eigentumsanteilen geteilt.
Zu beachten: VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung bei vorzeitiger KreditrĂŒckzahlung.
(Verweis: âImmobilienkauf als Kapitalanlageâ â dort haben wir erklĂ€rt, wann ein Verkauf steuerfrei ist.)
c) Vermietung
Als Zwischenlösung kann die Immobilie vermietet werden, um die Kreditraten zu decken.
Aber: Beide bleiben EigentĂŒmer â es braucht also eine klare Vereinbarung ĂŒber Einnahmen, Instandhaltung und Steuerabwicklung.
5. Finanzielle und steuerliche Folgen
Nach einer Trennung sollten Zinszahlungen, Tilgung und mögliche SteuerabzĂŒge ĂŒberprĂŒft werden.
Wie bereits im Artikel âSteuerliche Vorteile bei Baufinanzierungâ erlĂ€utert, können Schuldzinsen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Immobilie vermietet wird.
FĂŒr selbstgenutzte HĂ€user entfĂ€llt dieser Vorteil.
Beispiel:
- Vermietungserlös: 1 200 âŹ/Monat
- Zinsen: 600 âŹ/Monat
â 600 ⏠sind als Werbungskosten absetzbar.
Achtung: Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Kauf fĂ€llt die Spekulationssteuer an (§ 23 EStG), auĂer die Immobilie wurde selbst genutzt.
6. Förderungen und ZuschĂŒsse: Was passiert nach der Trennung?
Viele Paare nutzen Programme wie die KfW-Förderung oder Wohn-Riester.
Wird eine Immobilie verkauft oder einer zieht aus, entfallen Fördervoraussetzungen â ZuschĂŒsse können teilweise zurĂŒckgefordert werden.
Wie wir in âKfW-Förderprogramme 2025: Welche ZuschĂŒsse gibt es?â beschrieben haben, hĂ€ngt die Förderung oft an der Nutzung als Hauptwohnsitz.
Nach einer Trennung kann diese Bedingung verletzt sein â informieren Sie die KfW frĂŒhzeitig!
7. Erbrechtliche und Nachlassfolgen
Gerade bei lĂ€ngeren Partnerschaften ohne Ehevertrag kann es zu Ăberraschungen kommen.
Wenn ein Partner stirbt, geht der Anteil am Haus nicht automatisch an den anderen ĂŒber, sondern fĂ€llt in den Nachlass.
Das kann besonders relevant werden, wenn Kinder aus frĂŒheren Beziehungen vorhanden sind.
Hier verweisen wir auf âImmobilienfinanzierung fĂŒr Rentner: Geht das ĂŒberhaupt?â, wo das Thema Erbe und Hausbesitz ausfĂŒhrlich behandelt wurde.
8. Praktische Empfehlungen
- FrĂŒhzeitig handeln: Informieren Sie Ihre Bank, sobald eine Trennung absehbar ist.
- Wertgutachten einholen: Ein neutraler SachverstÀndiger schafft Klarheit.
- Alles schriftlich regeln: Auch bei gutem VerhĂ€ltnis â Vereinbarungen gehören notariell fixiert.
- Rechtliche Beratung: Ohne Anwalt oder Steuerberater geht es in solchen FĂ€llen kaum.
Tipp: Falls die Immobilie modernisiert werden soll, etwa mit einer FuĂbodenheizung oder einer Photovoltaikanlage, können sich die Chancen beim Verkauf oder der Vermietung deutlich verbessern (âPhotovoltaikanlage nachrĂŒsten: Lohnt sich das 2025 noch?â).
9. Beispiel: Wenn Trennung zur Zwangsversteigerung fĂŒhrt
Manchmal finden Paare keine Lösung. Bleibt der Kredit unbedient, kann die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten.
Die Konsequenzen haben wir in âKauf einer Zwangsversteigerungsimmobilie â Chancen & Risikenâ detailliert beschrieben â fĂŒr die Betroffenen bedeutet das meist einen hohen finanziellen Verlust.
10. Fazit
Eine Immobilienfinanzierung ĂŒbersteht selten eine Trennung unbeschadet.
Wer frĂŒhzeitig handelt, transparent kommuniziert und professionelle Hilfe sucht, kann aber viele Risiken vermeiden.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Jede Situation ist individuell â lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt oder Steuerberater beraten.
Stand: 2025. Alle Angaben wurden sorgfÀltig recherchiert, können sich aber durch GesetzesÀnderungen oder Bankrichtlinien Àndern.

[…] Bei finanziellen EngpĂ€ssen kann eine Ratenpause oder Anpassung der Tilgung helfen.Im schlimmsten Fall â etwa bei Scheidung â regelt die Bank, wer den Kredit weiter bedient.đ Lies dazu unseren Artikel âImmobilienfinanzierung bei Scheidung oder Trennung â was beachten?â […]