Immobilienfinanzierung für Rentner: Geht das überhaupt?

Viele ältere Menschen stellen sich die Frage: Kann ich auch im Rentenalter noch eine Immobilie finanzieren? Sei es der Traum vom Eigenheim, der Kauf einer kleineren barrierefreien Wohnung oder eine Investition für die Kinder und Enkel – das Thema ist hochaktuell. Banken prüfen Kreditanträge von Rentnern sehr genau, doch eine Finanzierung ist grundsätzlich möglich.

1. Herausforderungen bei einer Immobilienfinanzierung im Rentenalter

Der größte Stolperstein ist die begrenzte Restlaufzeit der Kredite. Banken möchten sicherstellen, dass die Darlehen innerhalb der Lebenserwartung des Kreditnehmers zurückgezahlt werden können.

  • Ein 70-Jähriger wird selten ein Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit erhalten.
  • Stattdessen werden häufig kurze Kreditlaufzeiten von 5–15 Jahren angeboten.

Zudem prüfen Banken besonders streng:

  • Höhe der Rente (gesetzlich + privat),
  • vorhandenes Vermögen,
  • Immobilienbesitz,
  • Absicherung durch Lebensversicherung oder Grundschuld.

2. Finanzierungsmöglichkeiten für Rentner

a) Klassischer Immobilienkredit

Rentner können weiterhin einen Bau- oder Immobilienkredit aufnehmen. Beispiel:

  • Kaufpreis Wohnung: 250.000 €
  • Eigenkapital: 100.000 €
  • Kreditbedarf: 150.000 €
  • Zins: 4,2 %
  • Laufzeit: 10 Jahre

→ Monatliche Rate: ca. 1.530 € (Annuitätendarlehen).

Hier ist entscheidend, dass die Rente hoch genug ist, um die monatliche Belastung zu tragen.

b) Umkehrhypothek (Reverse Mortgage)

Hierbei wird die eigene Immobilie mit einer Hypothek belastet, und die Bank zahlt dem Eigentümer monatlich eine Art Zusatzrente.

  • Vorteil: Keine Rate im Alter.
  • Nachteil: Die Erben erhalten weniger oder gar nichts, weil die Bank nach dem Tod das Haus verwertet.

c) Teilverkauf der Immobilie

Einige Anbieter ermöglichen, bis zu 50 % einer Immobilie zu verkaufen. Der Rentner bleibt wohnen, bekommt Kapital ausgezahlt, muss aber ein Nutzungsentgelt zahlen.

d) Grundschuld für kleinere Kredite

Wer bereits schuldenfrei ist, kann über die Immobilie eine Grundschuld für Modernisierungs- oder Sanierungskredite eintragen lassen. Diese Kredite sind oft günstiger als klassische Ratenkredite.


3. Beispielrechnung: Kauf einer barrierefreien Wohnung

Herr und Frau Meier, beide 72 Jahre alt, möchten ihr großes Haus verkaufen und eine Eigentumswohnung für 220.000 € kaufen.

  • Verkaufserlös Haus: 300.000 €
  • Kaufpreis Wohnung: 220.000 €
  • Nebenkosten (Notar, Steuer, Makler): ca. 20.000 €
  • Renovierungskosten: 10.000 €

Insgesamt benötigen die Meiers 250.000 €. Nach Abzug des Verkaufserlöses bleibt ein Restfinanzierungsbedarf von 50.000 €.

Sie nehmen ein Darlehen über 50.000 € auf:

  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Zins: 4,0 %
  • Monatsrate: ca. 506 €

Diese Rate können die Meiers aus ihrer Rente bedienen. Vorteil: Sie leben im Alter barrierefrei und schuldenfrei, sobald der Kredit ausläuft.


4. Besonderheit: Erbschaft & Nachfolge

Ein großes Thema ist die Frage der Erben. Banken möchten wissen, was nach dem Tod passiert:

  • Erben müssen die Restschuld übernehmen oder die Immobilie verkaufen.
  • Wenn die Immobilie verkauft wird, wird die Bank zuerst bedient.
  • Wer einen Kredit aufnimmt, sollte mit den Erben sprechen und ggf. ein Testament anpassen.

Tipp: Eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung kann die Erben entlasten.


5. Vor- und Nachteile der Immobilienfinanzierung im Rentenalter

Vorteile:

  • Altersgerechtes Wohnen möglich
  • Immobilienwert als Vermögenssicherung
  • Kapital für Pflege, Reisen oder Kinder verfügbar

Nachteile:

  • Höhere Zinsen wegen „Risikoalter“
  • Kurze Laufzeiten = hohe Monatsraten
  • Gefahr, dass Erben belastet werden

6. Rechtliche Grundlage

Relevante gesetzliche Rahmenbedingungen:

  • BGB § 488 ff. (Darlehensvertrag)
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/17/EU) – strengere Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Erbrecht im BGB, §§ 1922 ff. – regelt die Erbenhaftung

7. Fazit

Eine Immobilienfinanzierung im Rentenalter ist nicht ausgeschlossen, aber mit Einschränkungen verbunden. Entscheidend sind die Rente, das Vermögen und die familiäre Situation. Wer eine Finanzierung plant, sollte unbedingt mit:

  • einer Bank,
  • einem Steuerberater
  • und einem Fachanwalt für Erbrecht sprechen.

So lässt sich eine Lösung finden, die sowohl die eigenen Bedürfnisse als auch die der Erben berücksichtigt.