Viele Immobilienbesitzer fragen sich: Welche Renovierungen akzeptiert das Finanzamt als steuerlich absetzbar – und welche nicht? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn sie hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird, ob die Maßnahmen als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten gelten und ob Energieeffizienz oder Wertsteigerung im Vordergrund steht.
In diesem Artikel bekommst du praxisnahe Beispiele, echte Erfahrungen von Eigentümern und eine klare Orientierung, welche Renovierungskosten steuerlich absetzbar sind – inkl. Gesetzesgrundlagen und Hinweise, wie du Fehler vermeidest.
🔧 Grundprinzip: Was erkennt das Finanzamt an?
Die Grundlage steht im § 9 EStG (Werbungskosten) und § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Grundsätzlich gilt:
| Fall | Steuerlich absetzbar? | Beispiele |
|---|---|---|
| Vermietete Immobilie | ✅ Ja, sehr viel möglich | Renovierung, Handwerker, Energieeffizienz |
| Selbstgenutzte Immobilie | ⚠️ Eingeschränkt | Handwerkerleistungen nur teilweise |
| Erstanschaffung innerhalb 3 Jahre | ⚠️ Gefahr „anschaffungsnaher Herstellungskosten“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) | Vorsicht bei großen Sanierungen! |
✅ Absetzbare Renovierungen bei vermieteten Immobilien
Wenn du eine Immobilie vermietest, kannst du fast alle Renovierungen steuerlich absetzen, solange sie den Zustand erhalten, aber nicht wesentlich verbessern. Diese Kosten zählen zu Erhaltungsaufwand.
Beispiele (sofort absetzbar):
- Neue Heizkörper oder Heizungsreparatur
- Austausch alter Fenster durch neue (Standard)
- Sanitär erneuern im bestehenden Standard
- Malerarbeiten, Bodenbeläge erneuern
- Dachreparatur
💡 Tipp aus der Praxis: Vermieter splitten große Maßnahmen oft in mehrere Jahre, um das Risiko der anschaffungsnahen Herstellungskosten zu vermeiden (Greift, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des Kaufpreises in Renovierung gesteckt wird!).
❗ Besonders wichtig: 15%-Regel laut EStG
Wenn du innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des Gebäudewerts (ohne Grundstück!) in Renovierungen steckst, wertet das Finanzamt das als Herstellungskosten – und du darfst die Kosten NICHT sofort absetzen, sondern musst sie über 50 Jahre abschreiben.
Beispielrechnung:
Kaufpreis Haus: 350.000 €
Grundstücksanteil: 100.000 €
Gebäudewert: 250.000 €
➡️ 15% Grenze = 37.500 €
Investierst du innerhalb von 3 Jahren mehr als 37.500 €, wird alles als Herstellungskosten bewertet.
💡 Mehr dazu haben wir erklärt in unserer großen Finanzierungsguide:
„Baufinanzierung trotz Schufa – welche Möglichkeiten gibt es?“
🏠 Selbstgenutzte Immobilie – was ist absetzbar?
Du wohnst selbst in deinem Haus? Dann kannst du Renovierungen nicht als Werbungskosten absetzen – aber Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen nach § 35a EStG.
✅ Absetzbar: 20 % der Handwerkerkosten (Arbeitslohn, nicht Material!)
Maximal 6.000 € pro Jahr, also 1.200 € Steuern sparen möglich.
Beispiele:
| Maßnahme | Absetzbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Bad renovieren | ✅ Nur Arbeitskosten | |
| Elektrik erneuern | ✅ Ja | |
| Dach dämmen | ✅ Ja | |
| Neue Wärmepumpe | ✅ Ja + ggf. Förderung ✅ | |
| Carport oder Garage neu bauen | ❌ Nein | |
| Anbau Wintergarten | ❌ Nein |
♻️ Energetische Sanierung – doppelt sparen
Energetische Sanierungen werden seit 2024/2025 stark gefördert. Du kannst Steuern sparen UND Förderungen beantragen.
Typische Beispiele:
- Wärmepumpe einbauen
- Dach oder Außenwände dämmen
- Fenster austauschen (U-Wert < 0,95)
- Photovoltaik installieren
- Heizungsoptimierung
➡️ Siehe auch unsere Artikel:
- „Photovoltaik nachrüsten – lohnt sich das 2025 noch?„
- „Energetische Sanierung 2025 – Förderungen, Kosten, Vorteile„
🧾 Praxisbeispiele aus echten Fällen
🛠️ Fall 1: Vermietete Wohnung renovieren
Sabine kauft eine Mietwohnung für 220.000 €. Sie investiert 9.500 € in Bad, Wände und Boden.
✅ Sofort absetzbar, da unter 15%-Regel.
☢️ Fall 2: Anschaffungsnahe Kosten
Tim kauft ein Haus für 300.000 €, steckt 60.000 € in neue Heizungsanlage + neues Bad + neue Elektrik.
❌ Steuerfalle – alles über 15% → Abschreibung über 50 Jahre!
⚙️ Fall 3: Wärmepumpe
Familie Meier baut im eigenen Haus eine Wärmepumpe ein (19.800 €).
✅ Absetzbar über § 35a EStG (Arbeitskosten)
✅ Förderfähig über BEG
➡️ Kombinieren möglich
💡 Tabelle: Was ist absetzbar – was nicht?
| Renovierungsmaßnahme | Eigennutzer | Vermieter |
|---|---|---|
| Malerarbeiten | ✅ 20% Arbeitskosten | ✅ sofort absetzbar |
| Küche erneuern | ❌ | ❌ (wenn Verbesserung) |
| Heizung modernisieren | ✅ teilweise | ✅ absetzbar |
| PV-Anlage | ✅ Förderung | ✅ Abschreibung möglich |
| Anbau / Erweiterung | ❌ | ❌ Herstellungskosten |
| Badsanierung | ✅ Arbeitskosten | ✅ absetzbar |
✅ Wichtig: Immer Rechnung + Überweisung
Nur wer Rechnung und Überweisungsbeleg hat, kann die Kosten absetzen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an!
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Diese Inhalte stellen keine Steuerberatung dar. Jeder Fall ist individuell – bitte konsultiere einen Steuerberater, bevor du Entscheidungen triffst.
✅ Fazit
Renovierungen können deine Steuerlast deutlich senken – vor allem bei vermieteten Immobilien. Wer selbst im Eigentum wohnt, profitiert immerhin von der Handwerker-Förderung. Wichtig sind Planung, Nachweise und die richtige Einordnung der Kosten.
