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Welche Renovierungen kann man steuerlich absetzen? – Praxiswissen, Beispiele & Tipps

Viele Immobilienbesitzer fragen sich: Welche Renovierungen akzeptiert das Finanzamt als steuerlich absetzbar – und welche nicht? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn sie hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird, ob die Maßnahmen als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten gelten und ob Energieeffizienz oder Wertsteigerung im Vordergrund steht.

In diesem Artikel bekommst du praxisnahe Beispiele, echte Erfahrungen von Eigentümern und eine klare Orientierung, welche Renovierungskosten steuerlich absetzbar sind – inkl. Gesetzesgrundlagen und Hinweise, wie du Fehler vermeidest.


🔧 Grundprinzip: Was erkennt das Finanzamt an?

Die Grundlage steht im § 9 EStG (Werbungskosten) und § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Grundsätzlich gilt:

FallSteuerlich absetzbar?Beispiele
Vermietete Immobilie✅ Ja, sehr viel möglichRenovierung, Handwerker, Energieeffizienz
Selbstgenutzte Immobilie⚠️ EingeschränktHandwerkerleistungen nur teilweise
Erstanschaffung innerhalb 3 Jahre⚠️ Gefahr „anschaffungsnaher Herstellungskosten“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)Vorsicht bei großen Sanierungen!

✅ Absetzbare Renovierungen bei vermieteten Immobilien

Wenn du eine Immobilie vermietest, kannst du fast alle Renovierungen steuerlich absetzen, solange sie den Zustand erhalten, aber nicht wesentlich verbessern. Diese Kosten zählen zu Erhaltungsaufwand.

Beispiele (sofort absetzbar):

  • Neue Heizkörper oder Heizungsreparatur
  • Austausch alter Fenster durch neue (Standard)
  • Sanitär erneuern im bestehenden Standard
  • Malerarbeiten, Bodenbeläge erneuern
  • Dachreparatur

💡 Tipp aus der Praxis: Vermieter splitten große Maßnahmen oft in mehrere Jahre, um das Risiko der anschaffungsnahen Herstellungskosten zu vermeiden (Greift, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des Kaufpreises in Renovierung gesteckt wird!).


❗ Besonders wichtig: 15%-Regel laut EStG

Wenn du innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mehr als 15 % des Gebäudewerts (ohne Grundstück!) in Renovierungen steckst, wertet das Finanzamt das als Herstellungskosten – und du darfst die Kosten NICHT sofort absetzen, sondern musst sie über 50 Jahre abschreiben.

Beispielrechnung:

Kaufpreis Haus: 350.000 €
Grundstücksanteil: 100.000 €
Gebäudewert: 250.000 €
➡️ 15% Grenze = 37.500 €

Investierst du innerhalb von 3 Jahren mehr als 37.500 €, wird alles als Herstellungskosten bewertet.

💡 Mehr dazu haben wir erklärt in unserer großen Finanzierungsguide:
Baufinanzierung trotz Schufa – welche Möglichkeiten gibt es?


🏠 Selbstgenutzte Immobilie – was ist absetzbar?

Du wohnst selbst in deinem Haus? Dann kannst du Renovierungen nicht als Werbungskosten absetzen – aber Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen nach § 35a EStG.

✅ Absetzbar: 20 % der Handwerkerkosten (Arbeitslohn, nicht Material!)
Maximal 6.000 € pro Jahr, also 1.200 € Steuern sparen möglich.

Beispiele:

MaßnahmeAbsetzbar?Hinweis
Bad renovieren✅ Nur Arbeitskosten
Elektrik erneuern✅ Ja
Dach dämmen✅ Ja
Neue Wärmepumpe✅ Ja + ggf. Förderung ✅
Carport oder Garage neu bauen❌ Nein
Anbau Wintergarten❌ Nein

♻️ Energetische Sanierung – doppelt sparen

Energetische Sanierungen werden seit 2024/2025 stark gefördert. Du kannst Steuern sparen UND Förderungen beantragen.

Typische Beispiele:

  • Wärmepumpe einbauen
  • Dach oder Außenwände dämmen
  • Fenster austauschen (U-Wert < 0,95)
  • Photovoltaik installieren
  • Heizungsoptimierung

➡️ Siehe auch unsere Artikel:


🧾 Praxisbeispiele aus echten Fällen

🛠️ Fall 1: Vermietete Wohnung renovieren

Sabine kauft eine Mietwohnung für 220.000 €. Sie investiert 9.500 € in Bad, Wände und Boden.
Sofort absetzbar, da unter 15%-Regel.

☢️ Fall 2: Anschaffungsnahe Kosten

Tim kauft ein Haus für 300.000 €, steckt 60.000 € in neue Heizungsanlage + neues Bad + neue Elektrik.
Steuerfalle – alles über 15% → Abschreibung über 50 Jahre!

⚙️ Fall 3: Wärmepumpe

Familie Meier baut im eigenen Haus eine Wärmepumpe ein (19.800 €).
✅ Absetzbar über § 35a EStG (Arbeitskosten)
✅ Förderfähig über BEG
➡️ Kombinieren möglich


💡 Tabelle: Was ist absetzbar – was nicht?

RenovierungsmaßnahmeEigennutzerVermieter
Malerarbeiten✅ 20% Arbeitskosten✅ sofort absetzbar
Küche erneuern❌ (wenn Verbesserung)
Heizung modernisieren✅ teilweise✅ absetzbar
PV-Anlage✅ Förderung✅ Abschreibung möglich
Anbau / Erweiterung❌ Herstellungskosten
Badsanierung✅ Arbeitskosten✅ absetzbar

✅ Wichtig: Immer Rechnung + Überweisung

Nur wer Rechnung und Überweisungsbeleg hat, kann die Kosten absetzen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an!


⚠️ Rechtlicher Hinweis

Diese Inhalte stellen keine Steuerberatung dar. Jeder Fall ist individuell – bitte konsultiere einen Steuerberater, bevor du Entscheidungen triffst.


✅ Fazit

Renovierungen können deine Steuerlast deutlich senken – vor allem bei vermieteten Immobilien. Wer selbst im Eigentum wohnt, profitiert immerhin von der Handwerker-Förderung. Wichtig sind Planung, Nachweise und die richtige Einordnung der Kosten.