Notarkosten beim Immobilienkauf: Was kommt auf dich zu?

Der Kauf einer Immobilie in Deutschland ist ohne Notar nicht möglich. Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtssicher gestaltet und im Grundbuch eingetragen wird. Doch welche Kosten entstehen dabei – und wer muss sie zahlen?

Notarkosten beim Immobilienkauf

Warum ein Notar Pflicht ist

In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden müssen (§ 311b BGB).
Der Notar prüft den Vertrag, klärt beide Parteien über die rechtlichen Folgen auf und sorgt für die Eintragung ins Grundbuch. Ohne Notar ist ein Kaufvertrag nicht wirksam.


Welche Gebühren typischerweise anfallen

Die Notarkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  1. Beurkundung des Kaufvertrags – zentrale Gebühr
  2. Grundbucheintragung – inklusive Eigentumsumschreibung
  3. Vollmachten und Beglaubigungen
  4. Auslagen – z. B. für Kopien und Porto

Wie sich die Kosten berechnen

Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Kaufpreis der Immobilie.

  • Faustregel: etwa 1,0 – 1,5 % des Kaufpreises
  • Beispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis liegen die Notarkosten meist zwischen 4.000 € und 6.000 €

Wer zahlt die Notarkosten?

In der Praxis trägt der Käufer die Notarkosten. Das ist gesetzlich nicht zwingend, aber der Standard in Kaufverträgen.


Tipps zur Kostensenkung

  • Keine unnötigen Zusatzurkunden beurkunden lassen
  • Prüfen, ob Vollmachten separat oder im Vertrag enthalten sind
  • Angebote vergleichen (Gebühren sind gesetzlich festgelegt, aber Nebenkosten können variieren)

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen nur als allgemeines Beispiel. Notarkosten können je nach Fall variieren.
Besprich deine individuelle Situation immer mit einem Notar oder Rechtsanwalt, um eine rechtssichere Einschätzung zu bekommen.