🏛️ Grunderwerbsteuer sparen: Geht das legal?

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, kommt um die Grunderwerbsteuer (GrESt) nicht herum. Je nach Bundesland beträgt sie aktuell 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises – in Baden-Württemberg liegt sie derzeit bei 5 %. Bei einem Haus für 500.000 € sind das 25.000 € zusätzliche Kosten.
Kein Wunder also, dass viele Käufer nach legalen Wegen suchen, diese Belastung zu reduzieren.

🏛️ Grunderwerbsteuer sparen: Geht das legal?

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Sprich unbedingt mit einem Fachanwalt für Immobilienrecht oder einem Steuerberater, bevor du Entscheidungen triffst.

📌 1. Was ist die Grunderwerbsteuer überhaupt?

Die Grunderwerbsteuer fällt an, sobald ein Grundstück oder eine Immobilie in Deutschland den Eigentümer wechselt. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und muss an das zuständige Finanzamt gezahlt werden, bevor die Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann.


📌 2. Klassische Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren

Es gibt einige legale Ansätze, die Steuerlast zu verringern – allerdings gelten sie nicht in jedem Fall:

✅ a) Aufteilung von Kaufpreis und beweglichen Gegenständen

Wenn beim Hauskauf auch Einrichtungen oder Inventar (z. B. Küche, Möbel, Sauna, Photovoltaikanlage) übernommen werden, kann deren Wert vom Kaufpreis abgezogen werden.

  • Beispiel:
    • Gesamtkaufpreis: 500.000 €
    • Wert der Küche & Möbel: 20.000 €
    • Bemessungsgrundlage GrESt: 480.000 €

🟢 Achtung: Die Werte müssen realistisch und belegbar sein, z. B. durch Rechnungen. Überhöhte Beträge können vom Finanzamt gestrichen werden.


✅ b) Grundstück und Hauskauf trennen (bei Neubauten)

Wer ein unbebautes Grundstück kauft und später separat einen Bauvertrag abschließt, zahlt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück.

  • Aber: Diese Trennung ist nur wirksam, wenn Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer wirtschaftlich unabhängig sind.

✅ c) Familieninterne Übertragungen

Schenkungen oder Erbschaften unter engen Verwandten sind in vielen Fällen grunderwerbsteuerfrei.

  • Das gilt z. B. für Ehepartner oder direkte Nachkommen.
  • Aber: Es können Schenkungs- oder Erbschaftssteuern greifen. Hier muss unbedingt ein Steuerberater einbezogen werden.

📌 3. Was funktioniert NICHT (mehr)?

  • „Share Deals“ für Privatkäufer: Früher kauften Investoren Immobilien über Gesellschaften und vermieden so die Steuer. Heute ist das streng reguliert und für Privatpersonen praktisch nicht nutzbar.
  • Kaufpreis künstlich splitten: Wenn der Preis für Inventar unrealistisch hoch ist, erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an.

📌 4. Lohnt sich der Aufwand?

Gerade bei hochpreisigen Immobilien können schon kleine Optimierungen mehrere Tausend Euro sparen. Allerdings ist jede Gestaltung genau zu prüfen, sonst drohen Nachforderungen, Zinsen und Bußgelder.


⚠️ Fazit: Rechtssicherheit geht vor

Ja, es ist legal möglich, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren – aber nur innerhalb klarer gesetzlicher Grenzen.

  • Sprich unbedingt vor Vertragsunterzeichnung mit einem Steuerberater oder Fachanwalt.
  • Lass dir alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen und im Kaufvertrag korrekt formulieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert