Der Immobilienmarkt in Deutschland ist komplex – und neben dem klassischen Eigentumserwerb gibt es auch die Möglichkeit, ein Haus oder eine Wohnung auf einem Grundstück zu kaufen, das nicht dem Käufer gehört. Dieses Modell nennt sich Erbpacht. Für viele Interessenten klingt es zunächst verlockend: niedrigere Einstiegskosten, langfristige Nutzung eines Grundstücks, oft von Kommunen, Kirchen oder Stiftungen vergeben. Doch es gibt auch Tücken. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Käufer bei der Erbpacht achten müssen.

Was ist Erbpacht?
Erbpacht bedeutet, dass der Käufer nicht das Grundstück selbst erwirbt, sondern nur das Nutzungsrecht daran für einen festgelegten Zeitraum. In der Regel läuft ein Erbbaurechtsvertrag über 50 bis 99 Jahre. Der Käufer bezahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins (eine Art Miete für das Grundstück). Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
Vorteile der Erbpacht
- Geringere Einstiegskosten: Da der Kaufpreis für das Grundstück entfällt, sind die Investitionskosten niedriger.
- Mehr Chancen in gefragten Lagen: Kommunen vergeben Erbpachtgrundstücke oft, um Familien oder sozialen Projekten Wohneigentum zu ermöglichen.
- Langfristige Nutzung: Laufzeiten von bis zu 99 Jahren sichern die Nutzung über Generationen hinweg.
Nachteile und Risiken
- Erbbauzins: Der jährliche Erbbauzins beträgt meist 3–6 % des Grundstückswerts. Er kann regelmäßig angepasst werden, oft an die Inflation oder Bodenwertentwicklung.
- Wertentwicklung: Immobilien auf Erbpachtgrundstücken sind beim Verkauf meist günstiger und schwerer veräußerbar.
- Vertragliches Risiko: Nach Ablauf des Vertrags geht das Grundstück inklusive Gebäude zurück an den Eigentümer. Der Erbbaurechtsnehmer erhält in der Regel nur eine Entschädigung, die deutlich unter dem Verkehrswert liegen kann.
Worauf Käufer achten müssen
- Laufzeit des Vertrags:
- Optimal: mindestens 70 Jahre Restlaufzeit.
- Bei weniger als 30 Jahren Restlaufzeit kann die Finanzierung durch Banken schwierig werden.
- Höhe und Anpassung des Erbbauzinses:
- Prüfen, wie die Anpassung geregelt ist (Indexklauseln, Bodenwertsteigerung etc.).
- Nachverhandeln, wenn die Klauseln zu unflexibel sind.
- Heimfallregelung:
- Bedeutet, dass das Gebäude bei Vertragsende automatisch an den Grundstückseigentümer zurückfällt.
- Höhe der Entschädigung unbedingt prüfen!
- Verkaufsmöglichkeiten:
- Banken verlangen meist, dass der Vertrag noch mindestens 50 Jahre läuft, um Kredite zu vergeben.
- Sonderregelungen bei Kirchen und Stiftungen:
- Diese Eigentümer achten oft auf soziale Aspekte, setzen aber auch strenge Regeln, z. B. beim Umbau oder bei der Vermietung.
Praxisbeispiel: Kostenvergleich
- Grundstückswert: 200.000 €
- Erbbauzins: 4 % → 8.000 € pro Jahr
- Laufzeit: 75 Jahre
Das heißt: über 75 Jahre summiert sich der Erbbauzins auf 600.000 €. Ein direkter Kauf wäre langfristig günstiger – allerdings müsste man zu Beginn die 200.000 € aufbringen.
Rechtliche Grundlagen
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1012 ff. (Grunddienstbarkeiten)
- Grundbuchrecht: Das Erbbaurecht wird als eigenes Recht im Grundbuch eingetragen.
Fazit
Die Erbpacht kann für Käufer eine gute Möglichkeit sein, auch ohne große Eigenmittel in begehrten Lagen Wohneigentum zu erwerben. Gleichzeitig birgt sie langfristige finanzielle und rechtliche Risiken. Entscheidend ist eine sorgfältige Vertragsprüfung: Restlaufzeit, Erbbauzinsregelungen und Heimfallentschädigung sollten genau geprüft und mit Experten besprochen werden.
👉 Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information. Eine rechtliche Beratung durch Fachanwälte oder Notare ist unerlässlich, bevor ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen wird.
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