Beim Kauf einer Immobilie geht es um viel Geld – und um noch mehr Vertrauen. Doch was passiert, wenn nach dem Einzug plötzlich Mängel sichtbar werden, die beim Kauf nicht bekannt waren? Risse in der Wand, Feuchtigkeit im Keller oder ein undichtes Dach können schnell teuer werden.
Diese Frage beschäftigt viele Käufer: Wer haftet bei versteckten Mängeln – der Verkäufer oder der Käufer selbst?

🔍 Was sind „versteckte Mängel“?
Ein versteckter Mangel (juristisch: „Sachmangel“) liegt vor, wenn ein Fehler an der Immobilie bereits beim Kauf vorhanden war, aber für den Käufer nicht erkennbar war – auch nicht bei sorgfältiger Besichtigung.
Beispiele typischer versteckter Mängel:
- Feuchtigkeit hinter Wandverkleidungen oder im Mauerwerk
- Schädlingsbefall im Dachstuhl
- defekte Heizungsanlage oder Rohrleitungen
- Schimmelbildung, die frisch ĂĽberstrichen wurde
- statische Probleme oder Setzungsrisse im Fundament
Diese Mängel sind oft nicht sofort sichtbar, können aber erhebliche Sanierungskosten verursachen.
⚖️ Gesetzliche Grundlage: §§ 434 und 437 BGB
Das Thema „versteckte Mängel“ ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Relevant sind vor allem:
- § 434 BGB – Sachmangel
→ Ein Mangel liegt vor, wenn die Immobilie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. - § 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln
→ Der Käufer kann in bestimmten Fällen Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.
Allerdings: Bei Immobilienkaufverträgen wird die Haftung des Verkäufers fast immer vertraglich eingeschränkt.
🧾 Der Ausschluss der Gewährleistung – was bedeutet das?
In fast jedem notariellen Kaufvertrag findet sich eine Formulierung wie:
„Die Immobilie wird verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Das heißt: Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die dem Käufer nachträglich auffallen.
Aber – und das ist entscheidend – dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn:
- Der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB), oder
- Der Verkäufer eine Beschaffenheit ausdrücklich zugesichert hat, die sich als falsch herausstellt.
👉 Beispiel:
Wenn der Verkäufer erklärt, „das Dach wurde 2022 komplett saniert“, es aber in Wahrheit nur notdürftig repariert wurde, liegt arglistige Täuschung vor – der Käufer kann in diesem Fall den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
🏚️ Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1 – Feuchtigkeit im Keller:
Nach dem Kauf entdeckt der Käufer feuchte Wände im Keller, die frisch verputzt wurden. Der Verkäufer behauptet, davon nichts gewusst zu haben.
→ Wenn nachweisbar ist, dass er die Feuchtigkeit verdeckt hat (z. B. durch frischen Putz oder Farbe), liegt Arglist vor. Der Käufer kann Schadensersatz fordern.
Beispiel 2 – Schimmel hinter der Einbauküche:
Schimmel war nicht sichtbar, da die KĂĽche eingebaut war.
→ Wenn der Verkäufer die Feuchtigkeit bereits kannte (z. B. frühere Reparaturen), haftet er ebenfalls. Wenn nicht, bleibt der Käufer in der Pflicht.
Beispiel 3 – defekte Heizung nach Kauf:
Die Heizung fällt kurz nach Übergabe aus.
→ War die Anlage nachweislich alt und verschlissen, gilt das nicht als Mangel, sondern als „altersgerechter Zustand“.
🕵️‍♀️ Wie Käufer sich schützen können
Ein paar einfache, aber wirksame Schritte helfen, teure Ăśberraschungen zu vermeiden:
- Sachverständigen einschalten:
Vor dem Kauf unbedingt ein Gutachten erstellen lassen (Kosten ab ca. 500 €).
→ Spart im Zweifel Tausende Euro. - Protokollierte Besichtigung:
Bei der Besichtigung alles schriftlich festhalten, Fotos machen, Protokoll unterschreiben lassen. - Vertrag genau prĂĽfen:
Notarielle Kaufverträge können Haftungsausschlüsse enthalten – im Zweifel vorher juristisch prüfen lassen. - Fragen stellen:
- Wann wurde das Dach zuletzt saniert?
- Gibt es bekannte Feuchtigkeitsprobleme?
- Liegen Rechnungen ĂĽber Reparaturen vor?
đź§® Beispielrechnung: Wenn der Mangel teuer wird
Mangel | Sanierungskosten | Wer haftet? |
---|---|---|
Feuchter Keller (arglistig verschwiegen) | 12.000 € | Verkäufer |
Defekte Heizung (altersbedingt) | 6.000 € | Käufer |
Schimmel hinter Trockenbau | 8.500 € | abhängig vom Nachweis |
📜 Fazit: Haftung für versteckte Mängel – oft schwer zu beweisen
Die Beweislast liegt beim Käufer. Das heißt: Er muss nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf existierte und der Verkäufer ihn kannt.
In der Praxis ist das schwierig, weshalb frĂĽhzeitige Begutachtung und Beratung entscheidend sind.
Wer sich absichern will, sollte:
- den Kaufvertrag durch einen Fachanwalt fĂĽr Immobilienrecht prĂĽfen lassen,
- den Zustand der Immobilie durch einen Gutachter dokumentieren,
- und im Zweifel lieber eine Mängelversicherung oder Rücklagen einplanen.
⚠️ Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Die rechtliche Lage kann sich ändern – lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Quelle:
immostat24.de – Ihr Ratgeber für Immobilienkauf, Finanzierung & Recht
Ein Gedanke zu „🏠Versteckte Mängel beim Immobilienkauf – wer haftet wirklich?“
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